Schule soll die unterschiedlichen Begabungen und Neigungen der Schüler berücksichtigen. Daher soll jeder Schüler die für ihn geeignete Schule wählen können, in ihr kann er individuell und bestmöglich gefördert werden.
Gerechtigkeit bei Erziehung und Ausbildung heißt nicht, alle Kinder gleich zu behandeln, sondern jeden optimal nach Veranlagung, Leistungsstand, Interessenlage und Einsatzbereitschaft zu fördern. Besonders Begabte werden selbstverständlich besonders gefördert.
Schule hat den Auftrag zu erziehen und Wissen zu vermitteln; beides steht gleichberechtigt nebeneinander. Neben dem reinen Sachwissen sollen vor allem folgende Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgebildet und vermittelt werden: Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein, Fleiß und Ausdauer; die Fähigkeit, ein gesetztes Ziel längerfristig zu verfolgen, Einsicht in Notwendigkeiten und Sachzwänge, Fähigkeit zum Kompromiss, Einschätzung der eigenen Möglichkeiten, soziales Verhalten, Teamfähigkeit, Kreativität, vernetztes Denken.
Schule soll praxisnah auf das Berufsleben und auch allgemein auf das Leben vorbereiten. Aus diesem Grund werden die Schüler exemplarisch in einige Berufsfelder eingeführt. Betriebsbesichtigungen und Betriebspraktika geben Orientierungshilfe für die Berufswahl und Einblicke in die Berufswelt.
Neben der eigenen Persönlichkeit soll auch die Fähigkeit, sich in die Klassen- und Schulgemeinschaft einzugliedern, gefördert werden. Dazu gehört, dass der Schüler lernt, seinen Platz in der Gemeinschaft zu finden und die notwendige Solidarität zu üben. Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft bringt nicht nur Rechte, sondern verpflichtet zu aktiver Betätigung für die anderen.
Jeder Schüler hat bei uns - ob im Unterricht oder bei gemeinsamen Aktivitäten - die Freiheit zu fragen und auch zu widersprechen, in angemessener, altersgerechter Form.
Die Schule sieht ihre Aufgabe darin, den Erziehungsauftrag der Eltern zu unterstützen, aber nicht zu ersetzen.